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Betreuungsvollmacht – Was das ist und wer sie braucht!

Menschen werden immer älter und damit verbunden steigen auch Krankheit und Pflegebedürftigkeit. Doch wer erledigt die Geschäfte, wenn diese selbst nicht mehr selbst ausgeführt werden können? Wer hat dann das Recht Bankgeschäfte zu tätigen? Wer wickelt den Schriftverkehr mit Versicherungen, Behörden und Ämtern ab? Wer entscheidet, ob der Pflegebedürftige in ein Pflegeheim kommt? Wer gibt die Einwilligung für Operationen und vieles mehr? In Deutschland ist das durch ein Betreuungsgesetz geregelt. Wer niemand hat erhält eine gesetzliche Betreuung vom Staat gestellt. Wenn Sie das vermeiden möchten, sollten Sie auf jeden Fall vorsorgen.

Gerne beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum Thema Betreuungsvollmacht

Müssen Angehörige die Betreuung übernehmen?

Nein. Es kann vorkommen, dass der Kontakt seit Jahren abgebrochen ist und deshalb die Angehörigen die Betreuung nicht übernehmen wollen. Es besteht somit kein Zwang, aber es muss gut begründet werden.

Ebenso kann es passieren, dass der Ehepartner sich nicht mehr gewachsen fühlt die Bankgeschäfte oder anfallende Aufgaben altershalber zu übernehmen. In diesem Fall wird dann ein gesetzlicher Betreuer bereitgestellt.

Welche Alternativen zum gesetzlichen Betreuer gibt es?

Der Betroffene kann eine Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Es gibt dabei jedoch einen Nachteil, denn die ernannte Person unterliegt keiner Kontrolle und kann die Situation ausnutzen.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist das Erstellen einer Patientenverfügung. Diese deckt jedoch nur die gesundheitlichen Aspekte ab. Hier kann man aber selbst vorab festlegen, wie Ärzte im Ernstfall verfahren sollen.

Wer kann gesetzlicher Betreuer werden?

Zunächst wird der gesetzliche Betreuer bei den Familienangehörigen gesucht. Folgende Reihenfolge kommt zum Tragen: Ehepartner, Kinder, Enkel oder Geschwister. Findet sich dort niemand wird das Gericht einen Berufs- oder Vereinsbetreuer bestimmen. Dabei handelt es sich um Menschen, welche keinen persönlichen Bezug zu dem Betreuten haben. Wer dies vermeiden möchte, sollte ein Betreuungsdokument hinterlegen, in welchem festgelegt ist, wer welche Aufgaben übernimmt.

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