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Der erstmalige Erwerb oder Bau von Wohneigentum für die eigene Familie soll gefördert werden. So möchte der Staat den Mietwohnungsmarkt entlasten und vor allem Familien in eigene vier Wände bringen, egal ob Neubau, Bestandsbau, Wohnung oder Haus. Der Zuschuss soll es Familien und Alleinerziehenden leichter machen, ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren.


Das Baukindergeld

Wie können Sie diese Leistung beantragen?

Beantragen kann man das Baukindergeld über die KfW-Bank. Pro Kind gibt es 12.000,- Euro, ausgezahlt in zehn Jahresraten zu je 1.200,- Euro. Einen Antrag stellen können alle Bürger mit mindestens einem Kind und wenn Sie seit Januar 2018 einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten haben. Den Zuschuss gibt es für Kaufverträge oder Baugenehmigungen, die bis Ende 2020 abgeschlossen werden.

Warum die zeitliche Begrenzung?

Damit sollen die Kosten für den Staat im Griff gehalten werden. Die Haushälter rechnen mit einer Summe von bis zu zehn Milliarden Euro bis zum Auslauf der letzten Zahlung.

Was sind die Voraussetzungen?

Bei einem Ehepaar mit einem Kind darf das Haushaltseinkommen maximal 90.000,- Euro, bei zwei Kindern maximal 105.00 Euro und bei drei Kindern maximal 120.000,- Euro betragen. Die Kinder müssen mit im Haus oder in der Wohnung leben und die Familie darf keine andere Immobilie besitzen. Außerdem muss der Antragsteller Kindergeld beziehen. Der Antrag soll am besten erst nach dem Einzug gestellt werden.

Kritiker sprechen von Verschwendung

Das Baukindergeld subventionierte durch den Förderreiz die Umwandlung von noch mehr Mitwohnungen in Eigentumswohnungen – die aber im Preis weiter steigen werden. Zudem finanzieren die Steuerzahler, die sich trotzdem keine Wohnung leisten können, das Programm mit. Der FDP-Chef Christian Lindner fordert: Das Baukindergeld zu streichen und stattdessen einen Freibetrag bei der Grunderwerbssteuer schaffen, denn bei Sätzen von 6,5 Prozent kassieren die Bundesländer bei steigenden Immobilienpreisen hier automatisch immer mehr mit – und Familien müssen den Großteil des Baukindergeldes hierfür abzwacken.