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Das Bestellprinzip in der Vermietung – Wer zahlt den Makler bei Vermietungen?

Chaos für den Suchenden

Der Gesetzgeber hat bestimmt:
Für die Vermittlung von Wohnraum-Mietverträgen gilt derjenige der den Makler bestellt, muss ihn bezahlen.

Die jetzt gültigen Vorschriften haben zur Folge, dass Wohnungssuchende und auch Wohnungseigentümer jeweils keine Vermittlungsprovision mehr schulden, wenn sie keinen eigenen, gezielten Auftrag an den Makler erteilt haben.

Die Provision kann auch nicht auf den Mieter abgewälzt werden, wenn der Makler eine Wohnung vermittelt, die er – was bislang branchenüblich war – schon bei Erteilung des Suchauftrags des Mietsuchenden in seinem Bestand hatte. Das bedeutet, dass die Wohnung dem Makler schon davor vom Vermieter an die Hand gegeben worden ist.

Folgen für Vermieter und Suchende

Viele Vermieter versuchen die Vermietung nun selbst in die Hand zunehmen damit sie keine Provision zahlen müssen. Jedoch kann das ein Fulltimejob sein, denn bei Vermietungen erhält man unendlich viele Zuschriften, die sie kaum bewältigen können und deshalb erhält dann der Suchende in nur seltenen Fällen eine Antwort. Bei Vermietungen erhält man in der Regel täglich über 100 Anfragen.

Der Vermieter entscheidet sich dann meist für einen Mieter der bereit ist sich vor der Besichtigung der Mietsache komplett zu outen und Verdienstnachweise, Arbeitsverträge und Schufa-Auskunft vorlegt. Für viele Suchende oft eine Hürde und für den Vermieter ein Haufen Arbeit.

Bestellt ein Suchender einen Makler, ist es hier sehr schwer Kontakt zu einem Vermieter herzustellen, da Vermieter die Suchanfragen so oder so unzureichend beantworten, da es sehr viel Arbeit ist.

Die Vermieter sind unserer Ansicht nach unzureichend informiert, sonst wären sie froh, wenn ein Immobilienmakler einen guten, solventen, finanziell geprüften Mieter bringt.

Vorteile für den Vermieter

Bestellt ein Vermieter einen Makler, dann kümmert sich der Makler um alles. Alle Anfragen werden beantwortet und genau die Wunschmieter herausgefiltert, dabei werden schon vor einer Besichtigung Mieter abgewiesen, welche aus Sicht des Maklers nicht für die Wohnung geeignet sind. So wird garantiert, dass nur solvente und wirklich interessierte Mieter die Wohnung besichtigen. Ein guter Makler findet den perfekten Mieter nämlich schon am Telefon.

Abschließend merken wir als Immobilienmakler an, dass der Vermieter die Maklerprovision steuerlich geltend machen kann.

Der Mieter dagegen muss nachweisen, dass er aus beruflichen Gründen umziehen muss und kann dann nur einen Teil der Maklerprovision in seiner Steuer als Umzugskosten gelten machen.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Bestellprinzip oder Vermietungen? Dann dürfen Sie sich gerne hier bei uns melden.